+ + + + + + Rechtsgrundlagen + + + + + +
Aktuell gültige Rechtsgrundlagen (Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen etc.) im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie zentral über die Seite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachlesen.
+ + + + + + Aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung + + + + + +
Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) regelt die gültigen Corona-Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen können Sie hier nachlesen.
Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite aktuell gültige Regelungen, die das Landratsamt Schweinfurt erlassen hat. Weitere Allgemeinverfügungen finden Sie zudem in den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen oder direkt über das Bayerische Gesundheitsministerium.
Mit Wirkung vom 21.01.2022 wurde folgende Allgemeinverfügung erlassen: (außer Kraft getreten)
Vollzug des Bayer. Versammlungsgesetzes (BayVersG), des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV); Allgemeinverfügung zur Anordnung von Beschränkungen für nicht angezeigte oder nicht angemeldete öffentliche Versammlungen im Landkreis Schweinfurt im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen einschl. Impfpflicht. Das Landratsamt Schweinfurt verweist auf die entsprechende amtliche Bekanntmachung.
Mit Wirkung vom 10.11.21 wurde folgende Bekanntmachung veröffentlicht: (außer Kraft getreten)
Einstufung des Landkreises Schweinfurt als regionaler "Hotspot" aufgrund der Regelungen des 17a Absatz 1 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dies gilt unbeschadet der bereits landesweiten Feststellung einer stark erhöhten Intensivbettenbelegung nach § 17 Satz 1 der 14. BayIfSMV. Das Landratsamt Schweinfurt verweist auf die entsprechende amtliche Bekanntmachung.
Mit Wirkung vom 07.11.21 wurde folgende Allgemeinverfügung erlassen: (außer Kraft getreten)
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt zur Festsetzung eines erweiterten Absonderungszeitraumes für enge Kontaktpersonen zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheit COVID-19. Die Allgemeinverfügung tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (d.h. am 07.11.2021).
+ + + + + + Häufig gestellte Fragen + + + + + +
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" die jeweiligen Antworten zur Verfügung.