Landkreis Schweinfurt. Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ können sich auch im Jahr 2022 wieder Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen mit Kleinprojekten um eine finanzielle Unterstützung bewerben. Der LAG Schweinfurter Land e. V. stehen hierfür noch finanzielle Mittel in Höhe von ca. 3.800 Euro zur Verfügung.
Es handelt sich hierbei um nicht vergebene Mittel aus dem letzten Aufruf sowie um Rückflüsse aus einem Projekt, das in geringerem finanziellen Rahmen umgesetzt wurde.
„Ich freue mich, dass ein weiterer Förderaufruf möglich geworden ist. Mit den verbleibenden Mitteln können noch einmal vielfältige lokale Projekte finanziell unterstützt werden. Sie alle tragen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Region bei“ sagt Landrat Florian Töpper, Vorsitzender der LAG Schweinfurter Land e. V.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Die Kleinprojekte müssen mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und das Bürgerengagement des Schweinfurter Lands stärken. Die Entwicklungsziele der LES zielen auf die Gestaltung des demographischen Wandels, die Erlebbarkeit von Kultur und Tourismus im Schweinfurter Land, die Aufwertung regionaler Besonderheiten sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes ab. Mit der beantragten Förderung sollten die Kosten für das Kleinprojekt möglichst gedeckt werden.
Alle eingereichten Projekte werden nach festgelegten Kriterien bewertet und entsprechend der ermittelten Rangfolge berücksichtigt. Die LAG hofft, wiederum attraktive Projektideen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu erhalten und finanziell unterstützen zu können.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine und Organisationen mit Sitz im Gebiet der LAG. Ausgenommen sind jedoch Organisationen, die politische Ziele verfolgen sowie kommunale Körperschaften. Berechtigt sind auch Projektträger der Förderaufrufe 2017-2020. Die Höhe einer möglichen Unterstützung beträgt maximal 2.500 Euro pro Kleinprojekt. Dieses darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Aufgrund der 2022 auslaufenden Förderphase müssen die Kleinprojekte bis zum 31.12.2022 abgeschlossen und mit der LAG Schweinfurter Land e. V. vollständig abgerechnet sein.
Bewerbungsschluss am 11. März 2022
Wer eine Idee umsetzen will, die einen Beitrag zu den Entwicklungszielen „Demographischer Wandel“, „Kultur und Tourismus“, „regionale Besonderheiten“ oder „Wirtschaft“ leistet und das Bürgerengagement in der Region des Schweinfurter Lands stärkt, kann gerne bis zum 11. März 2022 eine schriftliche Anfrage an die LAG Schweinfurter Land e. V. richten.
Weitere Informationen und die entsprechenden Bewerbungsunterlagen zum LEADER-Projekt erhalten Interessierte auf der Homepage der LAG Schweinfurter Land e. V. (www.lag-schweinfurterland.de), per E-Mail an lag@lrasw.de oder telefonisch unter 09721/55-636.
Auf der Homepage unter www.lag-schweinfurterland.de/projekte können zur Orientierung auch die Projekte und Ideen der vergangenen Jahre eingesehen werden.