Landkreis Schweinfurt. Die bayerische Krankenhausampel steht auf Rot. Damit gelten in ganz Bayern strengere Corona-Regelungen, die insbesondere Ungeimpfte betreffen und Fragen bei Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aber auch bei Geschäftsinhabern und –inhaberinnen, aufwerfen.
Diese Fragen können zum Beispiel sein: Welche Zugangsbeschränkungen gelten für meinen Betrieb? Habe ich Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test? Wie muss ich mich verhalten, wenn ich einen positiven Selbsttest habe?
Um Bürgeranfragen zeitnah und zielführend beantworten zu können, sind im Folgenden die Zuständigkeiten dargestellt. Aufgrund der Fülle der Anfragen wird empfohlen, zunächst die vorhandenen Online-Informationsseiten der Behörden zu nutzen. Sofern sich hierüber ein Anliegen nicht klären lässt, gibt es weiterhin die Möglichkeit, telefonisch oder per Mail Auskunft zu erhalten.
Verordnungsgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Die Krankenhausampel ist eine Regelung des Freistaats Bayern, der die Maßnahmen, die bei einer Änderung der Ampelfarbe umgesetzt werden müssen, zentral für alle bayerischen Städte und Kommunen vorgibt. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Informationen rund um aktuelle Regelungen und die Corona-Pandemie allgemein werden daher auch zentral über die Webseite des StMGP bereitgestellt sowie auf der FAQ-Seite des Ministeriums.
Das bayerische Gesundheitsministerium erreichen Sie zudem telefonisch unter der Rufnummer 0 89 540233-0 sowie unter 0911 21542-0.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten, können Sie sich gerne an die entsprechende Abteilung der für Sie zuständigen Kommunalbehörde wenden. Ihre wichtigsten Ansprechpartner sowie Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden im Folgenden genannt.
Wann sollte ich mich ans Ordnungsamt wenden und wer ist für mich zuständig?
Die Ordnungsämter sind zentrale Ansprechpartner bei Fragen zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder bei Fragen zur Krankenhaus-Ampel (z.B. zum Thema Zutrittsbeschränkungen (3G / 3G+ / 2G), Regelungen für Beschäftigte). Zu beachten ist, dass Stadt und Landkreis Schweinfurt jeweils eigene Ordnungsämter haben und die Fragen je nach Standortbezug bzw. Wohnort oder Betriebsort an das zuständige Ordnungsamt gestellt werden müssen.
Für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Schweinfurt
Tel. 09721/51-0, E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de
(erreichbar: Mo-Mi 8-16.30 Uhr, Do 8-17 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr)
Für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Schweinfurt
Tel. 09721/55-160, E-Mail: ordnungsamt@lrasw.de
(erreichbar: Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 13-16 Uhr, Do 13-17 Uhr)
Wann sollte ich mich ans Gesundheitsamt Schweinfurt wenden?
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ist zentraler Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Corona" (z.B. bei den Themen Quarantäne-Bestimmungen, Regelungen für enge Kontaktpersonen, Testmöglichkeiten). Dies gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger, die wohnhaft in der Stadt Schweinfurt sind, als auch für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Schweinfurt.
Tel. 09721/55-745
Fax 09721/55-737
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Montag - Mittwoch | 08.00 - | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - | 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - | 13.00 Uhr |
Samstag / Sonntag / Feiertage | 10.00 - | 14.00 Uhr |
Reiserückkehrer können Ihre Fragen per E-Mail an ga-einreise@lrasw.de senden.
Weitere Informationen für (Ein-)Reisende finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/einreise
Informationen zum Testangebot in Stadt und Landkreis Schweinfurt finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest
Grundlegende und fortlaufend aktualisierte Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Bürgerinnen und Bürger auch hier: www.landkreis-schweinfurt.de/coronaviru