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© Anand Anders

Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Schweinfurt hat begonnen

In mehreren Schritten werden Geflüchtete im Landkreis Schweinfurt mit der Bezahlkarte ausgestattet

Landkreis Schweinfurt. Bayernweit soll bis Ende Juni die Einführung des im März zunächst in einzelnen Kommunen gestarteten neuen Bezahlkartensystems für Geflüchtete abgeschlossen sein, zuständig für die Umsetzung sind die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte.

Im Landkreis Schweinfurt startete die Ausgabe der ersten Bezahlkarten nun planmäßig und mit Erfolg. Zunächst haben rund 50 Bewohnerinnen und Bewohner aus dezentralen Unterkünften Ende Mai die Bezahlkarte erhalten. Weitere Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in den kommenden Wochen nach und nach mit dem neuen System ausgestattet. Nachdem die flächendeckende Ausgabe der Bezahlkarte in den dezentralen Unterkünften des Landkreises abgeschlossen ist, erfolgt ab Juli die Ausgabe der Karte fortlaufend auch innerhalb der ANKER-Einrichtung Unterfranken durch das Amt für Soziales. Insofern entfällt die Neuausgabe durch die Kommune, die den Geflüchteten oder die Geflüchtete aufnimmt, da die vorhandene Karte umgestellt werden kann.

Die Bezahlkarte wurde mit einer am 16. Mai in Kraft getretenen Änderung ausdrücklich als Leistungsform in das Asylbewerbergesetz aufgenommen.

In Bayern ist die Karte in Geschäften und bei Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen, allerdings regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich des Karteninhabers oder der Karteninhaberin. Überweisungen, Online-Käufe (außer ÖPNV), Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern (wie z.B. Western Union) sind gesperrt. Monatlich können maximal 50 Euro Bargeld abgehoben werden.

Der Vorteil der Bezahlkarten ist nach Ansicht des Gesetzgebers, dass die über die Karte zur Verfügung gestellte Geldsumme in der Regel nur im Inland ausgegeben werden kann. Geld für Schlepper zu transferieren soll durch die Bezahlkarte unmöglich werden. Überweisungen in das Herkunftsland sind nur an wenige legitimierte Stellen (z. B. Vertrauensanwälte) mit der Bezahlkarte möglich.

„Ich betrachte es als unsere Pflicht, Menschen zu helfen, die bei uns Schutz suchen. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass unser Sozialsystem für missbräuchliche Geldtransfers ausgenutzt wird. Mit der Bezahlkarte können wir Geflüchteten die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen, die sie zum Leben brauchen, gleichzeitig verhindern wir, dass Geld unkontrolliert transferiert wird“, sagt Landrat Florian Töpper.