Landkreis Schweinfurt. Die Aktion Bürgerobst ist gestartet: Der Landkreis Schweinfurt hat damit begonnen, ausgewählte Streuobstwiesen entlang seiner landkreiseigenen Flächen mit einer gelben Banderole zu kennzeichnen – für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie dürfen das dort reifende Obst der vielfältig vorhandenen Baumbestände kostenlos ernten und für eigene Zwecke nutzen.
Der offizielle Auftakt für die Aktion fand nun diese Woche an der Kreisstraße SW 29 bei Schleerieth (Marktgemeinde Werneck) statt: Die Zufahrt dort ist über die Schlehenstraße problemlos möglich, so dass Obstsammlerinnen und Obstsammler ihr Fahrzeug verkehrssicher abstellen können.
Bei einem Vor-Ort-Termin an der Obstwiese bei Schleerieth brachten Kreisbauhofleiter Norbert Müller und Landkreisgärtner Peter Zeißner die ersten Banderolen an, um die Bäume entsprechend zu kennzeichnen. Mit dabei waren auch Landrat Florian Töpper und Volker Leiterer (Leiter des Umweltamts), über dessen Sachgebiet die Aktion Bürgerobst in Zusammenarbeit mit dem für die Kreisstraßen zuständigen Tiefbauamt konzipiert und umgesetzt wurde.
Landrat Töpper zeigte sich überzeugt, dass die Aktion auf gute Resonanz in der Bevölkerung stoßen und den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bieten wird. „Unsere Streuobstwiesen werden von unserem Kreisbauhof sehr gut gepflegt, jedoch bleiben die Früchte, die die Bäume jedes Jahr tragen, weitgehend ungenutzt. Wir möchten deswegen jedem Bürger und jeder Bürgerin das Angebot machen, sich kostenlos mit frischem, gesundem Obst einzudecken. Oder lassen Sie es mich anders formulieren: Greifen Sie zu“, sagte Landrat Florian Töpper.
Auf der Streuobstwiese bei Schleerieth wachsen zum Beispiel Äpfel, Birnen, Kirschen sowie ein amerikanischer Wallnussbaum. Während die Kirschenzeit bereits vorbei ist, sind die Äpfel und in einigen Wochen auch die Birnen erntereif. Dieses Jahr sind viele Obstsorten schon um einiges früher reif, was an der anhaltenden Trockenheit liegt. Diese veranlasst Obstbäume dazu, die Früchte schneller auszubilden und gegebenenfalls auch früher abzuwerfen, da es ihnen an Wasser mangelt. Das Resultat sind kleinere, nicht vollausgebildete Früchte. Einige ältere, robuste Bäume liefern dennoch gute Erträge. Für den Walnussbaum bleibt noch etwas Zeit: Die Früchte werden in der Regel zwischen September und Oktober erntereif und können dann vom Boden eingesammelt werden.
Folgende Flächen wurden im Landkreis Schweinfurt für die Aktion Bürgerobst aufgrund ihrer verkehrssicheren Lage (vorhandene Zufahrt und Haltemöglichkeiten auf Nebenwegen zur Kreisstraße) ausgewählt:
- Kreisstraße SW 4 Fuchsstadt
- Kreisstraße SW 13, Eßleben
- Kreisstraße SW 54 Kleinrheinfeld
- Kreisstraße SW 29 Schleerieth
Es gelten folgende Verhaltensregeln:
- Befahren der Streuobstfläche unbedingt vermeiden – nutzen Sie die Parkmöglichkeiten am Wegrand in den Nebenzufahrtsstraßen und stellen Sie Ihr Fahrzeug verkehrssicher ab, so dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden – wichtig: die Kreisstraßen und ihre Bankette sind nicht als Parkplatz geeignet! Nutzen Sie die rückwärtigen Nebenzufahrtsstraßen!
- Keine Äste abbrechen, um an Obst zu kommen
- Auf die richtige Fruchtreife achten – einfachste Methode: vorhandenes Fallobst optisch prüfen und den Geschmack testen
Info:
Streuobstwiesen gehören mit rund 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Zugleich bildet Streuobst mit mehr als 2000 Obstsorten eine ansonsten gefährdete Vielfalt ab. Die bayernweit vorhandenen rund 6 Millionen Bäume zu erhalten und auszubauen, ist Ziel des Bayerischen „Streuobstpaktes“, bis 2035 sollen in Bayern eine Million zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Der Landkreis Schweinfurt unterstützt den Streuobstpakt und möchte mit der Aktion Bürgerobst, deren Umsetzung die Mitglieder des Umweltausschusses am 21. Juli 2021 beschlossen hatten, zudem die vielfältigen Obstbestände auf den landkreiseigenen und geeigneten Flächen den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen. Die mit einer gelben Banderole gekennzeichneten Streuobstflächen dürfen von der Allgemeinheit unter Beachtung der erwähnten Verhaltensregeln kostenlos genutzt werden. Auch zahlreiche Gemeinden und Gemeindeallianzen im Landkreis stellen ihre kommunalen Streuobstflächen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Flächen sind entsprechend gekennzeichnet.
Hinweis: Auf den freigegebenen Flächen des Landkreises werden aus Umweltgründen und zur Ressourcenschonung nicht sämtliche dort befindlichen Bäume mit einer Banderole gekennzeichnet. Dennoch sind alle auf der Fläche befindlichen Obstbäume zur Ernte freigegeben.