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© Anand Anders

3G-Nachweispflicht bei Sitzung des Kreistags

Regelungen für die Sitzung am 8. Dezember 2021 in der Kulturhalle Grafenrheinfeld

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass der Zutritt zur Kreistagssitzung am Mittwoch, 8. Dezember 2021, 15 Uhr, in der Kulturhalle Grafenrheinfeld, sowohl für die Mitglieder des Kreistags des Landkreises Schweinfurt, als auch für die Besucherinnen und Besucher der öffentlichen Sitzung nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet wird. Das heißt Vorlage eines negativen Testnachweises (POC-Antigentest, nicht älter als 24 Stunden oder negativer PCR, nicht älter als 48 Stunden), Vorlage eines vollständigen Impfnachweises oder Vorlage eines Nachweises über den Genesenen-Status.

Die Kontrolle erfolgt durch Personal des Landratsamtes vor der Kulturhalle.

Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass beim Betreten der Halle, während der gesamten Sitzungsdauer, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard, besteht.

Auf die Einhaltung der übrigen Regelungen zum Infektionsschutzschutz, insbesondere Beachtung der Hygiene und Einhaltung von Abstand, wird hingewiesen. Die Anzahl der Sitzplätze für Besucherinnen und Besucher ist aus diesem Grund auch beschränkt.