Die Corona-Schutzimpfung
Impfangebote in Stadt und Landkreis Schweinfurt
Ab 2023 ist die Corona-Schutzimpfung ausschließlich Aufgabe der ärztlichen Regelversorgung. Wenden Sie sich daher für eine Impfung bitte zunächst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Vereinzelt bieten auch Apotheken die Corona-Schutzimpfung an.
Mit der Schließung einhergehend enden gleichfalls die Services und Weiterleitungsfunktionen für Impftermin-Vereinbarungen auf Landesebene über die Rufnummer 116117. Bei Bedarf kann das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030-346 465 100 erreicht werden.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Impfung haben, die im Impfzentrum der Stadt Schweinfurt und des Landkreises Schweinfurt durchgeführt wurde, oder einen Nachweis darüber benötigen, beachten Sie bitte untenstehende Informationen.
Sie möchten wissen, wie die einzelnen Impfstoffe genau wirken?
Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt interessante Grafiken zur Verfügung, die die Wirkmechanismen der drei Impfstoffgruppen erklären und gehen auf ihre Besonderheiten ein.
Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts einsehen.
Information des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu durchgeführten Impfungen in den bayerischen Impfzentren:
Die Bayerischen Impfzentren sind seit Ende Dezember 2022 geschlossen. Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), beachten Sie bitte die nachstehenden Angaben:
Ihr Anliegen richten Sie bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt.
Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:
Gesundheitsamt Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
oder
ga-anmeldung@lrasw.de
Alternativ können Sie auch das sichere Kontaktformular nutzen.
Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt.
Bitte beachten Sie: Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Hintergrund: Ende Oktober 2022 hatte die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass Corona-Schutzimpfungen ab 2023 ausschließlich über die niedergelassenen Arztpraxen oder Apotheken angeboten werden, entsprechend werden alle bayerischen Impfzentren zum Jahresende ihre Arbeit beenden.
Allgemeine Informationen zur Impfung/Auffrischungsimpfung
Eine Übersicht zu Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie über die Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Kindern ab fünf Jahren eine Impfung gegen COVID-19. Durch die zunächst einmalige Impfung soll laut STIKO eine möglichst gute Basisimmunität aufgebaut werden.
Erwachsene und vorerkrankte Kinder ab fünf Jahren sollen für die Grundimmunisierung zwei Impfungen erhalten. Gleiches gilt für Kinder ab fünf Jahren mit engem Kontakt zu Risikopersonen. Eine Auffrischungsimpfung („Booster“) sollten zudem alle Personen ab 12 Jahren erhalten, deren zweite Impfung mindestens drei Monate, bei Jugendlichen drei bis sechs Monate zurückliegt. Die Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
Weitere aktuelle Stellungnahmen und Empfehlungen finden Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts.
Sie möchten Ihren bestehenden Schutz auffrischen? Wichtige Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie zum Beispiel über die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Informationen zur Impfung für Kinder und Jugendliche finden Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts.