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Ukraine-Hilfe im Landkreis Schweinfurt

Damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wie sie zielgerichtet Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis Schweinfurt helfen können, bieten wir an dieser Stelle einen ersten Überblick über mögliche Anlaufstellen, Kontaktmöglichkeiten und spezielle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine.

Damit diese Informationen schnell und verständlich an die Betroffenen gelangen können, sind wir auf Multiplikatoren, wie Hilfsorganisationen, freiwillig Engagierte oder andere Personen angewiesen, die mit Geflüchteten aus der Ukraine in Kontakt stehen. Daher ist es wichtig, dass Sie sie auf die folgenden Informationen hinweisen und diese auch vermitteln.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung! 
 

Wichtige Informationen im Überblick

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. 
Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten somit die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen und keinen Antrag stellen. 

Neu eingereiste Geflüchtete hingegen, ohne einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, müssen sich jedoch zeitnah nach der Wohnsitzanmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt bei der Ausländerbehörde des Landkreises Schweinfurt zwecks Erstregistrierung und Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Antrag melden. 

Schutzsuchende, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mit einem Ablaufdatum vor dem 1. Februar 2024 besitzen, müssen folglich ebenso rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen.

Information in English 

Information in Ukrainian

Weiterführende Informationen des Bundesinnenministeriums finden Sie hier

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sowie der internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) haben neben der Ukraine und weiteren Staaten Ermittlungen hinsichtlich des Krieges in der Ukraine eingeleitet.

Zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen werden auch in Deutschland mögliche Zeugen und/oder Opfer gesucht.

 

Органи кримінального переслідування Німеччини та Міжнародний кримінальний суд (ICC/ICC) разом з Україною та іншими країнами розпочали розслідування війни в Україні.
У Німеччині також шукають можливих свідків та/або жертв для кримінального переслідування вoєнних злочинів.

Weitere Informationen im mehrsprachigen Flyer des Bundeskriminalamts 

  • Sofern Geflüchtete aus der Ukraine in der ANKER-Einrichtung Unterfranken ankommen, erfolgt eine entsprechende Registrierung dort vor Ort.
     
  • Wenn Geflüchtete aus der Ukraine direkt in einer der 29 Landkreis-Gemeinden ankommen, z.B. bei Verwandten, Bekannten oder aufgrund von Hilfsinitiativen, sind einige Registrierungsschritte noch zu veranlassen:

    Zunächst sollten ukrainische Geflüchtete über die vorhandenen Meldesysteme bei den Gemeinden erfasst werden.
    Im Anschluss daran sollte baldmöglichst eine Registrierung über das Landratsamt Schweinfurt, Ausländeramt,
    per E-Mail
    an anmeldung-ukraine@lrasw.de oder telefonisch über die Telefonnummer 09721 - 55 - 276 erfolgen.

    Diese Registrierung ist nicht nur Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, sondern insbesondere auch dahingehend wichtig, damit Geflüchtete in dem weiteren Kriegsverlauf wieder von Verwandten gefunden werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden geben Hilfestellung und die benötigten Informationen zum allgemeinen Ablauf an die Geflüchteten weiter.
     
  • Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt in der ANKER-Einrichtung Unterfranken im Amt für Soziales, Sozialamt Conn, Geb. 54. 1 OG, E-Mail: SozialamtConn@lrasw.de. Dies hat jeweils montags, dienstags, donnerstags, und freitags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet.

Krankenbehandlungen für ukrainische Geflüchtete im Landkreis Schweinfurt

Sie benötigen vorab:

  • Einen Termin bei einem Arzt (Notieren Sie sich am besten Name und Anschrift des jeweiligen Arztes.)
  • Eine Registrierung im Landratsamt Schweinfurt (Landratsamt Schweinfurt, Ausländeramt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt,
    E-Mailadresse: anmeldung-ukraine@lrasw.de).

Rufen Sie danach bitte beim Amt für Soziales (Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz) im Landratsamt Schweinfurt an: 09721/6537-354 oder schreiben Sie eine E-Mail an SozialamtConn@lrasw.de und teilen Sie den Mitarbeiter/-innen Ihren Arzttermin sowie den Namen und die Anschrift des Arztes mit.

Der entsprechende Behandlungsschein wird direkt an den Arzt gefaxt. Sie benötigen für den Arzttermin nur noch Ihren Ausweis.

Bereitschaftspraxis am Abend und am Wochenende: Krankenhaus St. Josef, Ludwigstr. 1, 97421 Schweinfurt Tel.: 116117

Im akuten Notfall: Bitte rufen Sie die 112 an!

медичні процедури Наперед потрібно: Запис на прийом до лікаря/ім’я та адреса Ви повинні бути зареєстровані (районний офіс Швайнфурт, офіс імміграції, Schrammstr. 1, 97421 Швайнфурт). Зателефонуйте за номером 09721/6537-354 або надішліть електронний лист на SozialamtConn@lrasw.de і повідомте їм про прийом і лікаря. Листок про лікування надсилається факсом безпосередньо лікарЮ. Для зустрічі потрібно лише посвідчення особи. кабінет Лікаря ввечері та у вихідні дні: лікарня Св. Йозефа, вул. Людвігстр. 1, 97421 Швайнфурт Тел.: 116117 У надзвичайній ситуації: телефонуйте за номером 112!

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu Sprach- und Integrationskurse

Weitere kostenlose Online-Angebote finden Sie beispielsweise über die Volkshochschule, über das IBB-Institut für Berufliche Bildung oder über Angebote der Deutsche Welle Akademie

 

Nähere Informationen zur Bildungskoordination für Menschen mit Migrationshintergrund erhalten Sie hier. 

Weitere Hilfsangebote (допомогти)

Die Koordinationsstelle Ukraine, angesiedelt beim Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa an der Universität Regensburg, bündelt u.a. Informationen über Förder- und Beratungsangebote für ukrainische Studierende und Wissenschaftler/-innen und dient diesen als erste Anlaufstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

In ganz Bayern soll geflüchteten jungen Menschen aus der Ukraine mit Hilfe von Willkommensgruppen der Einstieg ins Schulsystem erleichtert werden. Das Staatliche Schulamt Schweinfurt informiert über das Vorhaben über diese Pressemitteilung.

Sie möchten helfen? Pädagogische Kräfte, die die Willkommensgruppen unterstützen möchten, können sich direkt bei den Schulen melden oder beim Staatlichen Schulamt Schweinfurt (schulamt@lrasw.de).

Beim Krisennetzwerk Unterfranken erhalten Sie qualifizierte Hilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen jeder Art. Gemeinsam finden die Mitarbeiter/-innen heraus, welche Hilfe Sie brauchen: telefonische Beratung, Vermittlung in ambulante Krisenhilfe, einen mobilen Einsatz am Ort der Krise oder Vermittlung in stationäre Krisenbehandlung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Krisentelefon hören Ihnen zu und fragen nach, sie beraten Sie und zeigen Wege aus der Krise auf.

Das Krisennetzwerk Unterfranken erreichen Sie rund um die Uhr kostenlos unter 0800 / 655 3000

Weiterführende Informationen zum Krisennetzwerk erhalten Sie über den Flyer oder über die Website


Sie möchten Ihre Hilfe im Landkreis Schweinfurt anbieten?

Bevorzugt sollte die Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt via E-Mail erfolgen.

Anfragen zum Thema "Asylbewerberleistungen" werden über die E-Mailadresse SozialamtConn@lrasw.de beantwortet. 

Anfragen zum Thema "Unterkunftsmanagement" werden über die E-Mailadresse ukrainehilfe@lrasw.de bzw. telefonisch unter der Nummer 
09721-55 558 beantwortet. 

Bitte schicken Sie uns allgemeine Anfragen per E-Mail an ukrainehilfe@lrasw.de. 

Das eigens eingerichtete Bürgertelefon im Landratsamt wurde aufgrund von zurückgehenden Anruferzahler vorerst eingestellt.


Wer als Sprachmittler/-in helfen möchte, meldet sich bitte ab sofort über die Ehrenamtsbörse an unter www.landkreis-schweinfurt.de/Ehrenamtsboerse und macht im besten Fall nähere Angaben zum Einsatz (z.B. konkreter Bereich, Wochentage, Uhrzeit etc.).

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren wollen, können zudem auf die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung (Caritas, Diakonisches WerkParitätischer WohlfahrtsverbandBRK) zugehen. Diese betreiben auch Kleiderkammern. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet.

Weiterführende Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Telefon zur schnellen Hilfe

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind.

Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich sowohl

melden.

Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn

  • Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
  • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
  • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
  • selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.

Zentrale Website des Staatsministeriums koordiniert Ukraine-Nothilfen

www.ukraine-hilfe.bayern.de

Mit welchen Hilfeleistungen Sie außerdem gezielt unterstützen können, erfahren Sie über die Website des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Dort erhalten Sie nähere Informationen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung anbieten können oder mit Sachspenden unterstützen möchten.