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Denkmalschutz; Tag des offenen Denkmals - Anmeldung

Tag des offenen Denkmals - Infos zur Anmeldung

Tag des offenen Denkmals® 2025:

Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?

Eigentümer von Denkmalen können sich jetzt für den Prospekt zum Tag des offenen Denkmals® am 14. September 2025 anmelden

Der Tag des offenen Denkmals® am 14.09.2025 steht dieses Jahr unter dem Motto „Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?“ und lädt zu einem neuen Blick auf den besonderen Wert unserer Denkmallandschaft ein: Welchen Schatz hütet ein Denkmal? Was macht Denkmäler so kostbar und unentbehrlich? Was sind uns unsere Denkmäler wert? Der Wert eines jeden Denkmals und die Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalpflege sollen am Denkmaltag sichtbar werden. Offensichtlich ist nur der materielle Wert eines Denkmals, etwa, wenn kostbare Werkstoffe verwendet wurden. Doch was man den Denkmälern oft nicht ansieht: wieviel menschliches Zutun, Expertise, Ideen und Visionen, aber auch körperliche Arbeit und handwerkliches Können in ihnen steckt.

Alle engagierten Denkmaleigentümer sind deshalb wieder angesprochen, sich am Tag des offenen Denkmals® als Veranstalter zu beteiligen. Interessant sind vor allem diejenigen Objekte, die für die Allgemeinheit ansonsten nur kaum oder gar nicht geöffnet sind.

Um allen interessierten Bürgern einen Überblick über die vielen Veranstaltungen und über die zur Besichtigung frei gegebenen Denkmale im Landkreis Schweinfurt zu bieten, gibt der Landkreis Schweinfurt auch heuer wieder ein digitales Prospekt heraus. Darin werden alle rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungen gemeindlicher, kirchlicher und privater Denkmaleigentümer im Landkreis aufgelistet.

Alle Veranstalter, die in diesem Prospekt enthalten sein wollen, werden gebeten, dem Landratsamt Schweinfurt

bis spätestens Montag, den 16. Juni 2024,  per Online-Anmeldung oder Meldeformular (Meldebogen)

ihre am Tag des offenen Denkmals® geplanten Aktionen mitzuteilen. Bei fristgerechtem Eingang können die Informationen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weitergeleitet werden. Damit ist gewährleistet, dass alle geplanten Veranstaltungen im Landkreis-Prospekt sowie in den Publikationen und auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erscheinen.

Falls Sie sich per Meldebogen anmelden möchten, senden Sie diesen bitte zusammen mit 1-2 hochauflösenden Fotodateien (mind. 2 MB) per eMail an denkmalschutz@lrasw.de .

Ergänzend bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aufgrund des Datenaustausches mit dem Grafikbüro nur Anmeldungen entgegennehmen können, die in digitaler Form erfolgen.

Die Online-Anmeldung und den Meldebogen in den Formaten PDF und WORD finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen zum Denkmalschutztag gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.

Bei Aktionen in privaten Denkmälern bzw. auf privaten Flächen obliegt die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer.

Es besteht ggf. die Möglichkeit, dass private Denkmaleigentümer über die Kommunalversicherer der Gemeinden abgesichert werden können. Dies müsste jedoch vorab mit der jeweiligen Gemeinde abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

Ansonsten sollten Sie prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung greift. Eine weitere Option wäre auch eine zeitlich begrenzte Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Online-Anmeldung
 

Online-Meldebogen zur Anmeldung für den Tag des offenen Denkmals

Meldebogen
 

Formular (PDF + WORD) für die Anmeldung zum Tag des offenen Denkmals

Organisationseinheit

Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)
Mehr Informationen

Stand: 02.04.2025
Bauamt (SG 40) , Denkmalschutz / Grundstücksverkehr / Abgeschlossenheitsbescheinigung (40.4)
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